Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Diese AGB regeln die Nutzung unserer Dienste und die Kreditbeziehung zwischen FinanzenSwiss und seinen Kunden.

FinanzenSwiss Privatinstitut — Rue du Rhône 100, 1204 Genf, Schweiz
Generaldirektor: Campanella Luigi
Gültig ab: Mai 2026

Art. 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») regeln die Rechtsbeziehungen zwischen FinanzenSwiss Privatinstitut (nachfolgend «FinanzenSwiss») und seinen Kunden (nachfolgend «Kreditnehmer») im Zusammenhang mit der Gewährung von Krediten aller Art.

Mit der Einreichung eines Kreditantrags erklärt der Kreditnehmer, diese AGB gelesen zu haben und ihnen vorbehaltlos zuzustimmen. Diese AGB gelten ergänzend zu den im Kreditvertrag festgelegten besonderen Bedingungen.

Art. 2 Kreditantrag und -prüfung

Jeder Kreditantrag muss über die offizielle Website oder durch direkte Kontaktaufnahme eingereicht werden. Der Kreditnehmer verpflichtet sich, vollständige und wahrheitsgemässe Angaben zu machen und alle erforderlichen Unterlagen vorzulegen.

FinanzenSwiss behält sich das Recht vor, jeden Kreditantrag abzulehnen, ohne diese Entscheidung begründen zu müssen. Die Prüfung des Kreditantrags stellt keine Verpflichtung zur Kreditgewährung dar.

FinanzenSwiss verpflichtet sich, dem Kreditnehmer innerhalb von 24 Arbeitsstunden nach Eingang eines vollständigen Dossiers eine erste Antwort zu geben.

Art. 3 Zinssatz und Kreditkonditionen

3,00%Fester Jahreszins
6–120Monate Laufzeit
1.000–500.000CHF Kreditbetrag

Der Zinssatz ist für die gesamte Kreditlaufzeit fest. Es werden keine zusätzlichen Verwaltungsgebühren oder versteckten Kosten erhoben. Der effektive Jahreszins sowie alle Kosten werden im Kreditvertrag transparent ausgewiesen.

Art. 4 Auszahlung und Rückzahlung

Nach Unterzeichnung des Kreditvertrags und Erfüllung aller Bedingungen erfolgt die Auszahlung des Kreditbetrags auf das angegebene Bankkonto des Kreditnehmers innerhalb von 24 Stunden nach positiver Entscheidung.

Die Rückzahlung erfolgt in monatlichen, gleich hohen Raten (Annuität), die den Zinsen und der Tilgung des Kapitals entsprechen. Der Fälligkeitstag wird im Kreditvertrag festgelegt.

Der Kreditnehmer hat das Recht, den Kredit jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig zurückzuzahlen, ohne Vorfälligkeitsentschädigung.

Art. 5 Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug wird der Kreditnehmer schriftlich gemahnt. Nach erfolgloser Mahnung kann FinanzenSwiss Verzugszinsen erheben und rechtliche Schritte einleiten.

Bei wiederholtem oder erheblichem Zahlungsverzug behält sich FinanzenSwiss das Recht vor, den gesamten ausstehenden Kreditbetrag sofort fällig zu stellen. Der Kreditnehmer trägt die Kosten etwaiger Betreibungs- oder Inkassomassnahmen.

Art. 6 Widerrufsrecht

Gemäss dem Bundesgesetz über den Konsumkredit (KKG) hat der Kreditnehmer das Recht, den Kreditvertrag innerhalb von 14 Kalendertagen ab Unterzeichnung ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Der Widerruf ist schriftlich per eingeschriebenem Brief an FinanzenSwiss zu richten.

Art. 7 Pflichten des Kreditnehmers

Der Kreditnehmer verpflichtet sich:

  • Wahrheitsgemässe und vollständige Angaben zu machen
  • FinanzenSwiss über wesentliche Änderungen seiner finanziellen Situation zu informieren
  • Die monatlichen Raten pünktlich zu bezahlen
  • Den Kredit ausschliesslich für den im Vertrag angegebenen Zweck zu verwenden
  • Alle von FinanzenSwiss angeforderten Dokumente und Informationen zeitnah beizubringen

Art. 8 Vertraulichkeit

FinanzenSwiss verpflichtet sich zur strikten Vertraulichkeit aller vom Kreditnehmer mitgeteilten Informationen. Diese Informationen werden ausschliesslich für die Bearbeitung des Kreditantrags und die Verwaltung des Kreditverhältnisses verwendet, entsprechend den geltenden Datenschutzvorschriften. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzrichtlinie.

Art. 9 Änderungen der AGB

FinanzenSwiss behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Die jeweils aktuelle Version ist auf der Website verfügbar. Änderungen der AGB werden dem Kreditnehmer mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten schriftlich mitgeteilt.

Art. 10 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Diese AGB und alle Kreditverträge unterliegen ausschliesslich dem Schweizer Recht, insbesondere dem Bundesgesetz über den Konsumkredit (KKG), dem Obligationenrecht (OR) und dem Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG). Bei Streitigkeiten sind die ordentlichen Gerichte des Kantons Genf ausschliesslich zuständig.

Version 1.0 — Gültig ab Mai 2026 — FinanzenSwiss Privatinstitut, vertreten durch den Generaldirektor Campanella Luigi

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